Träumen unter Bäumen: Gewinnt eine Übernachtung für zwei im Baumzelt Solling!

Werbung: Träumen unter Bäumen – das klang für mich als Wald-Fan schon immer extrem verlockend. Mitten im Wald des Naturparks Solling-Vogler laden drei Baumzelte zum Schlafen ein. Ich habe mich vor einiger Zeit für eine Nacht in das Outdoor-Abenteuer begeben. Und das war wunderschön und gruselig zugleich. Wollt ihr so ein spannendes Microadventure auch mal erleben? Dann schaut jetzt genau hin: gemeinsam mit der Baumhaushotel Solling GmbH verlose ich eine Übernachtung im Baumzelt für zwei.* Was ihr dafür tun müsst? Schreibt mir hier, bei Facebook oder Instagram bis zum 5. Mai 2018 einen Kommentar, warum ihr die Übernachtung im Baumzelt gewinnen möchtet.

Weitere Infos zu den Baumzelten findet ihr auf der Website der Baumhaushotel Solling GmbH: www.baumzelt-solling.de. Den Bericht über meine Übernachtung im Baumzelt und weitere Ideen für Mikroabenteuer gibts hier:

Ich glaub‘ ich schlaf im Wald: Eine abenteuerliche Nacht im Baumzelt
Auf ins Abenteuer! Hier könnt ihr unvergessliche Microadventures erleben

  Viel Glück!

*Teilnahmebedingungen: Die Übernachtung im Rahmen des Gewinnspiels ist nur nach Verfügbarkeit und ausschließlich unter der Woche (nicht am Wochenende) möglich. Verfügbarkeit und Reservierung müssen direkt mit der Baumhaushotel Solling GmbH geklärt werden. Die Kosten für die An- und Abreise werden vom Gewinner selbst übernommen, der Gewinn kann (bei Verfügbarkeit) auf eigene Kosten um weitere Übernachtunge aufgestockt werden. Extras wie z.B. Frühstück müssen ebenfalls auf eigene Kosten dazugebucht werden.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern ausgelost und per E-Mail bzw. Nachricht auf den sozialen Netzwerken benachrichtigt. Alle Daten werden nur für die Gewinnerbenachrichtigung verwendet. Sollte sich der Gewinner nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe melden, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und dieser wird an den Nächstermittelten weitergegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

1 Kommentar

  1. Ich wollte schon immer mal im Wald übernachten, das wäre die perfekte Möglichkeit, um es endlich mal zu tun. Meinem kleinen Sohn würde das sicher auch gefallen!

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